Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDi) Professor Ulrich Kelber verhängte im Dezember 2019 ein Bußgeld, wegen eines Verstoßes gegen Artikel 32 DSGVO in Höhe von 9.550.000,00 € gegen 1&1.

1&1 Telecom GmbH legte Widerspruch gegen das verhängte Bußgeld ein. Nach Auffassung von 1&1 Telecom GmbH war das Bußgeld unverhältnismäßig und seine Bemessung ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Datenschutzverstoß entstand durch ein unzureichendes Authentifizierungsverfahren, welches die Daten seiner Kunden im Rahmen der Kommunikation über sogenannte Callcenter schützen soll.

Das Landgericht Bonn hat nunmehr entschieden, dass das verhängte Bußgeld dem Grunde nach berechtigt, aber im konkreten Einzelfall zu hoch war. (Hinweis: Der hinterlegter Link beinhaltet noch kein Volltexturteil !!!)

In der Sache liege ein geringer Datenschutzverstoß vor und das Bußgeld wurde auf 900.000,00 Euro herabgesetzt.

Damit urteilte erstmals ein deutsches Gericht im Rahmen eines DSGVO-Millionenbußgeldverfahrens. Trotz Reduzierung des Bußgeldes zeigte sich der BfDi nicht unzufrieden mit der Entscheidung. Zitat: “ Ich bin überzeugt, dass diese Entscheidung in den Chef- Etagen von Unternehmen wahrgenommen wird.“