Rund 40 Unternehmen in Berlin erhielten im August 2021 Post von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk, mit der Aufforderung, das Tracking auf ihren Webseiten den Datenschutzregelungen anzupassen. Anbei die dazugehörige Pressemitteilung.

In der DSGVO ist eindeutig geregelt: Wer als Webseiten-Betreiber mit Hilfe von Cookies und anderen Technologien das Nutzerverhalten verfolgen möchte, benötigt eine Rechtsgrundlage. Viele Cookie Banner auf den Webseiten differenzieren die Cookies, jedoch wird häufig keine wirksame Einwilligung eingeholt.

Jedem Nutzer muss es einfach möglich sein, Tracking abzulehnen oder darin einzuwilligen. Trackingvoreinstellungen zur Forcierung der Einwilligung sind nicht rechtskonform.

Die Hinweisaktion der Behörde war eine erste Verwarnung an ausgewählte Unternehmen. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, die Datenvereinbarung unverzüglich nach DSGVO Vorgaben zu gestalten. Eine zweite Prüfung der Webseiten der gerügten Unternehmen, kann Maßnahmen der Behörde nach sich ziehen.

Suchen Sie sich kompetente Beratung bei der Gestaltung und Prüfung Ihrer Cookie Banner. Hier die wichtigsten Anforderungen für ein praxistaugliches und datensparsames Opt-In-Verfahren:

  • Nur wenn notwendig, Einwilligungen einholen.
  • Unterschiedliche Verarbeitungsvorgänge differenziert darstellen.
  • Geht es um eine Einwilligung, sollten die Optionen nicht zu umfangreich sein. Der Nutzer sollte mit wenigen Klicks die Einstellungen nach seinen Wünschen vornehmen können.
  • Die Nutzung des Dienstes der Webseite darf nicht von der Einwilligung abhängen.
  • Für das Modul gilt: leicht zu bedienen, auf die Nutzergruppe abgestimmt und mit unterschiedlichen Endgeräten kompatibel.
  • Alle Informationen zur Verarbeitung der Daten müssen transparent, leicht zu verstehen und neutral gestaltet sein.
  • Eine datensparsame Voreinstellung sollte vorgesehen sein.
  • Gestaltung darf den Nutzer von Wesentlichem nicht ablenken und dahin manipulieren, dass die Einstellungen verändert werden können.
  • Ein Datenschutz-Cockpit sollte eine nachträgliche Verwaltung der erteilten Ermächtigungen ermöglichen.
  • Das Thema mit Icons und Piktogrammen verständlicher machen.

Fazit: Transparenz bei der Einwilligung stärkt Ihre Vertrauenswürdigkeit.