Corona-Daten – Der richtige Umgang nach Ende der Maßnahmen

Gesetzliche Maßnahmen wie das Infektionsschutzgesetz machten es notwendig, im Rahmen der Corona Pandemie personenbezogene Daten wie etwa Zutrittskontrollen nach der 3G-Regelung oder auch bei Mitarbeitern den Impfstatus zu erfassen.

Diese gesetzliche Schutzmaßnahme ist ausgelaufen und daher gilt die Aufbewahrung dieser erfassten Daten als sogenannte Vorratsdatenspeicherung.

Bei erfassten Impfdaten oder Kopien der Impfausweise handelt es sich außerdem um sensible Gesundheitsdaten, die besonders schützenswert behandelt werden müssen. Die dauerhafte Aufbewahrung hat keine Rechtsgrundlage mehr und für eine eventuelle spätere Nutzung bei einer neuen Pandemie z. B. im Winter 2022/23 wären sie veraltet.

Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel fordert federführend alle Unternehmen und Behörden auf, personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie erfasst wurden, jetzt zu löschen. Es ist zu erwarten, dass andere Landesdatenschutzbehörden sich ähnlich dazu positionieren und Sanktionen bei nicht Beachtung androhen.

Prüfen Sie ihre erfassten Daten und löschen Sie alle, die einen Bezug zu Regelungen im Rahmen der Coronapandemie haben. (Hier gilt der Slogan: Weniger ist mehr!)