Die Angemessen­heits­beschlüsse für die Übermittlung personen­bezogener Daten an das Vereinigte Königreich

Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichten am 29.06.2021, dass die Europäische Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie (LED) am 28.06.2021 annehmen.

Mit der Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus bedürfen Datenübermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an das Vereinigte Königreich, im Rahmen des Anwendungsbereichs der Beschlüsse, keiner besonderen Genehmigung. Die Prüfung, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind, ist davon unabhängig erforderlich und vorzunehmen.