Einheitliche Regelungen für Bußgelder im europäischen Datenschutz 

Einheitliche Regelungen für_Bußgelder im europaeischen Datenschutz 

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beschloss in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung bei Datenschutzverstößen.

Die EDSA mit seinen Repräsentantinnen aus den verschiedenen EU-Ländern einigten sich auf einheitliche Maßstäbe in der Bußgeldpraxis.

Die europäischen Aufsichtsbehörden sind berechtigt Bußgelder bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erlassen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes von Unternehmen betragen. Die europaweit harmonisierten Leitlinien sehen hier ein aus fünf Schritten bestehendes Zumessungsverfahren vor, das spezifisch die Art und Schwere der Datenschutzverstöße sowie den Umsatz der betreffenden Unternehmen berücksichtigt. Damit sind klare Regelungen für die Höhe der Geldbußen gegeben und das trägt zu einem nachvollziehbaren Handeln der Behörden bei.

Die Vereinheitlichung der Bußgeld-Leitlinien in unterschiedlichen europäischen Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt in der europäischen Integration und können Vorbild sein für die Durchsetzung anderer EU-Gesetze.

Die Leitlinien finden Sie auf der Internetseite der EDSA.

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