Der Cyber Resilience Act (CRA) wird den europäischen Markt für IT-Produkte und Geräte mit digitalen Elementen grundlegend verändern. Denn: IT-Sicherheitseigenschaften der Produkte werden künftig ein entscheidendes Kriterium für den Marktzugang in der EU.
Die Bundesregierung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun offiziell als notifizierende und marktüberwachende Behörde gegenüber der Europäischen Kommission benannt. Damit nimmt das BSI eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des CRA ein – sowohl als Prüforgan, Regulator und technischer Berater.
Neue Aufgaben für das BSI
Notifizierende Behörde: Das BSI bewertet und notifiziert Drittstellen, damit diese IT-Produkte unabhängig auf die Anforderungen des CRA prüfen können.
Marktüberwachende Behörde: Das BSI prüft stichprobenartig oder gezielt IT-Produkte auf deren Cybersicherheit. Bei Verstößen können Sanktionen und Bußgelder in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro bzw. bis zu 2,5 % des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängt werden. Zudem kann das BSI Produkte mit digitalen Elementen vom Markt nehmen, wenn sie den Anforderungen des CRA nicht gerecht werden.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Der CRA ist ein Gamechanger für die Sicherheit digitaler Produkte! Wir steigern damit das Cybersicherheitsniveau zahlreicher Geräte in Europa. Das BSI wird seine Rolle sehr gewissenhaft ausfüllen und darauf achten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre IT-Produkte mit einem sicheren Gefühl nutzen können.“
Das BSI als zentrale Säule der Marktaufsicht
Das BSI ist die zentrale Cybersicherheitsbehörde Deutschlands und bringt seine umfassende technische Erfahrung in die Umsetzung des CRA ein. Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt einen klaren Ansprechpartner in Deutschland, der nicht nur kontrolliert, sondern auch aktiv unterstützt.
Das BSI übernimmt unter anderem:
- Die Benennung und Überwachung unabhängiger Prüfstellen
- Die Entwicklung von Hilfestellungen und Musterdokumenten für Hersteller
- Die Zusammenarbeit mit europäischen Normungsorganisationen
- Die Durchführung von Marktanalysen und Risikoabschätzungen
Ein wichtiges Ziel: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen verständliche Anleitungen erhalten, um CRA-Vorgaben realistisch umsetzen zu können. Das BSI stellt hierzu eine eigene CRA-Themenseite mit zahlreichen Materialien bereit, darunter:
Warum der CRA ein Meilenstein ist
Mit dem CRA schafft die EU erstmals verbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit vernetzter Produkte. Das betrifft sowohl einfache Verbraucherelektronik als auch professionelle Softwarelösungen. Die Regeln gelten einheitlich in allen Mitgliedstaaten und erhöhen das Sicherheitsniveau im gesamten Binnenmarkt.
Wichtig für die Praxis: Seit Dezember 2024 ist der CRA in Kraft. Hersteller haben bis Dezember 2027 Zeit, ihre Produkte entsprechend auszustatten. Das wirkt weit weg – ist es aber nicht, denn einige Vorgaben gelten schon vorher, etwa die Pflicht zur Schwachstellenmeldung ab September 2026 (Mehr dazu beim BSI).
Was gilt für Produkte mit digitalen Elementen?
Der CRA betrifft alle Geräte und Softwareprodukte, die über eine digitale Schnittstelle verfügen – egal ob WLAN, Bluetooth oder Online-Verbindung. Das betrifft zum Beispiel:
- Smartphones, Laptops, Smartwatches
- Intelligente Spielzeuge und Haushaltsgeräte
- Softwarelösungen für Buchhaltung, CRM oder Produktionssteuerung
Wichtig: Nicht-kommerzielle Open-Source-Software fällt nicht unter die CRA-Pflichten. Wer aber Open Source professionell einsetzt oder weiterverarbeitet, sollte genau hinsehen, ob Pflichten greifen.
Zeitplan: Fristen auf einen Blick
- Ab 10.12.2024: CRA ist in Kraft
- Ab 11.09.2026: Meldung kritischer Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden verpflichtend
- Ab 11.12.2027: Alle neu in Verkehr gebrachten Produkte müssen CRA-konform sein
Unternehmen sollten daher spätestens 2025 beginnen, ihre Produktentwicklung und Lieferkette auf die neuen Anforderungen auszurichten.
Was Hersteller jetzt konkret tun sollten
- CRA in Entwicklungsprozesse integrieren
Die Cybersicherheit muss bereits in der Produktentwicklung mitgedacht werden. Dazu gehören:- Risikobewertungen für jedes Produkt
- „Secure by Design“: Schwachstellen vermeiden, bevor sie entstehen
- „Secure by Default“: Sichere Voreinstellungen und automatische Updates
- SBOM einführen (Software Bill of Materials)
Diese Stückliste dokumentiert alle verwendeten Softwarekomponenten und Bibliotheken – Pflicht laut CRA.
Wie so etwas konkret aussieht, zeigt die BSI-Richtlinie TR-03183:- Teil 1 – General Requirements: Leitlinien an Hersteller und Produkte in Anlehnung an die Anforderungen aus Artikeln und Anhängen des CRA.
- Teil 2 – Software Bill of Materials (SBOM): Formelle und fachliche Vorgaben für die Erstellung von SBOMs.
- Teil 3 – Vulnerability Reports and Notifications: Anforderungen an den Umgang mit Schwachstellenmeldungen und Sicherheitsvorfällen.
- Konformität dokumentieren
Für viele Produkte reicht eine interne Selbstbewertung. Bei kritischen Produkten ist eine externe Prüfung erforderlich. Das BSI wird in Kürze zertifizierte Stellen benennen. - Updates und Support regeln
Hersteller müssen über den gesamten Supportzeitraum – meist fünf Jahre – Sicherheitsupdates bereitstellen und Schwachstellenmanagement betreiben. - Frühzeitig Meldepflichten vorbereiten
Ab 2026 müssen Unternehmen aktiv genutzte Schwachstellen schnell melden – über eine zentrale EU-Plattform. Ansprechpartner in Deutschland wird das BSI-CSIRT sein.
Herausforderungen für Hersteller in der Umsetzung
Für viele Unternehmen stellt der CRA einen Paradigmenwechsel dar. Besonders kleinere Hersteller oder solche mit internationalen Lieferketten müssen ihre Prozesse grundlegend überdenken. Häufig fehlt es an etablierten Sicherheitsstandards in der Produktentwicklung oder an Know-how im Bereich Schwachstellenmanagement. Auch die Verpflichtung, für die gesamte Supportdauer Updates bereitzustellen, erfordert organisatorische und technische Anpassungen. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig mit internen Workshops oder externer Beratung zu arbeiten. Das BSI bietet zudem Schulungsmaterialien und Webinare an, um den Einstieg in die CRA-Umsetzung zu erleichtern.
CRA im Kontext anderer EU-Verordnungen
Der Cyber Resilience Act ist Teil einer größeren Digitalstrategie der EU. Parallel treten der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA) und der AI Act in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das: Es gilt, mehrere regulatorische Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen. Umso wichtiger ist es, interne Compliance-Prozesse effizient zu gestalten. Das BSI unterstützt hier nicht nur inhaltlich, sondern auch mit Orientierungshilfen, wie sich CRA-Vorgaben mit bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen kombinieren lassen.
Produktklassen: Standard, wichtig, kritisch
Die CRA unterscheidet drei Risikoklassen. Für „wichtige“ und „kritische“ Produkte gelten strengere Prüfpflichten. Ob ein Produkt betroffen ist, ergibt sich aus seiner Funktion (z. B. Passwortmanager, Netzwerktechnik) und wird in Anhängen der Verordnung konkret benannt.
Unterstützung für kleine Unternehmen
KMU und Start-ups werden nicht allein gelassen. Es gibt:
- Praktische Leitfäden
- Technische Vorlagen
- Vereinfachte Dokumentationspflichten
- Förderangebote und Testumgebungen (Regulatory Sandboxes)
Rolle der Normen
Technische Details werden in europäischen Normen konkretisiert. Wer sich daran orientiert, hat es bei der Prüfung leichter. Das BSI arbeitet aktiv an diesen Normen mit – zum Beispiel zu sicheren Update-Mechanismen oder zur Gestaltung von Benutzeroberflächen.
Fazit: Jetzt handeln – mit Unterstützung des BSI
Der CRA verändert die Anforderungen an vernetzte Produkte grundlegend. Wer frühzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und schützt seine Kunden. Das BSI steht als Ansprechpartner bereit – mit Informationen, Richtlinien und konkreten Hilfestellungen.
Eine Übersicht aller Anforderungen und Hilfestellungen finden Sie auf der offiziellen CRA-Seite der EU-Kommission und beim BSI.
Erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umsetzung zielgerichtet und praxisnah unterstützen – von der Gap-Analyse über SBOM-Konzepte bis zur Konformitätsbewertung: Prüfung & Implementierung.




