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Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind für die Versorgungssicherheit in Deutschland unverzichtbar.

Steigende Cyberangriffe und neue EU-Regelungen wie NIS-2 erhöhen den Druck auf betroffene Unternehmen. Betreiber in Sektoren wie Energie, Wasser, IT und Telekommunikation, Gesundheit oder Transport müssen prüfen, ob sie KRITIS-Schwellenwerte erfüllen.

Für IT-Leitungen, Sicherheitsbeauftragte und Compliance-Verantwortliche bedeutet das: Rechtliche Rahmenbedingungen verstehen und Betreiberpflichten erfüllen, um gesetzeskonform und sicher aufgestellt zu sein.

Was bedeutet der Begriff KRITIS?

Unter KRITIS versteht man in Deutschland sogenannte Kritische Infrastrukturen – also Organisationen und Anlagen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit nach sich ziehen würde.

Der gesetzliche Rahmen wird durch das BSI-Gesetz (BSIG), die KRITIS-Verordnung und ergänzende Regelwerke wie das IT-Sicherheitsgesetz definiert. Mit der schrittweisen Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht kommen weitere Anforderungen hinzu.

Kritische Dienstleistungen im Überblick

Zu den kritischen Dienstleistungen zählen die Energieversorgung, die Trinkwasserversorgung, der Betrieb von Krankenhäusern oder zentrale IT- und Telekommunikationsdienste.

Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, gelten als potenzielle KRITIS-Betreiber und müssen prüfen, ob sie die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte erreichen.

Gerade im B2B-Kontext ist dieses Wissen entscheidend: Wenn Ihr Unternehmen Teil einer Lieferkette oder Betreiber einer kritischen Dienstleistung ist, haben Sie besondere Sicherheits- und Meldepflichten.

Welche Sektoren gehören konkret zu KRITIS?

In Deutschland definiert das BSI im Rahmen der KRITIS-Verordnung und des IT-Sicherheitsgesetzes, welche Sektoren als Kritische Infrastrukturen gelten.

Diese Bereiche sind so zentral für die Versorgungssicherheit, dass ihr Ausfall erhebliche Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft hätte.

KRITIS Sektoren:

  • Energie: Strom-, Gas- und Kraftstoffversorgung, Netzbetrieb und Energiehandel
  • Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Ernährung: Produktion, Verarbeitung und Logistik von Lebensmitteln
  • Gesundheit: Krankenhäuser, Kliniken, Notfallversorgung und teilweise Apotheken
  • Informationstechnik & Telekommunikation: Rechenzentren, Internetknoten, Telekommunikationsnetze
  • Finanz- und Versicherungswesen: Zahlungsverkehr, Börsen, Versicherungsdienstleistungen
  • Transport und Verkehr: Bahn, Luftfahrt, Schifffahrt und Logistiknetzwerke
  • Weitere Sektoren: Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur

Rechtliche Konsequenzen für Unternehmen:

Für Unternehmen in diesen Bereichen gilt: Sobald die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden, greifen umfangreiche Anforderungen aus dem BSIG, der KRITIS-Verordnung und zukünftig der NIS-2-Richtlinie.

Das umfasst Meldepflichten, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie regelmäßige Nachweise gegenüber Behörden.

Wann gehört ein Unternehmen zu KRITIS?

Nicht jedes Unternehmen in einem KRITIS-Sektor wird automatisch als KRITIS-Betreiber eingestuft.

Entscheidend sind klar definierte Schwellenwerte und Kriterien, die in der KRITIS-Verordnung festgelegt sind.

Was bedeuten Schwellenwerte konkret?

Die Schwellenwerte sind je nach Sektor unterschiedlich und orientieren sich an messbaren Größen:

  • Energie: Netzbetreiber, die eine bestimmte Anzahl an Haushalten versorgen oder eine festgelegte Netzlänge betreiben
  • Wasser: Trinkwasserversorger, die eine definierte Anzahl von Menschen zuverlässig versorgen
  • Gesundheit: Krankenhäuser, die jährlich eine bestimmte Anzahl vollstationärer Fälle behandeln
  • IT & Telekommunikation: Rechenzentren oder Internetknoten, die eine festgelegte Leistungskapazität oder bestimmte Kundenzahlen überschreiten

Wer sind KRITIS-Betreiber?

Als KRITIS-Betreiber gelten Unternehmen, die diese Schwellenwerte erfüllen und eine kritische Dienstleistung erbringen, deren Ausfall die Versorgungssicherheit gefährden würde.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an das BSI gemeldet werden

IT-Sicherheitsmaßnahmen: Umsetzung von Maßnahmen nach IT-Sicherheitsgesetz und zukünftig NIS-2-Richtlinie, inklusive regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen

Nachweispflichten: Dokumentation und Auditierung der umgesetzten Schutzmaßnahmen

Was ist die KRITIS-Verordnung und welche Gesetze sind relevant?

Das Herzstück bildet die KRITIS-Verordnung, die im BSI-Gesetz (BSIG) verankert ist. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und beschreibt im Detail, welche kritischen Dienstleistungen erfasst sind und welche Anforderungen ab den definierten Schwellenwerten gelten.

Rechtlicher Rahmen im Überblick

Nationaler Rahmen: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verpflichtet Betreiber, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik umzusetzen.

Europäischer Rahmen: Die EU-NIS-2-Richtlinie wird schrittweise in deutsches Recht umgesetzt und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen. Sie führt strengere Melde-, Prüf- und Nachweispflichten ein.

Standards und Zertifizierungen
Um diese Anforderungen zu erfüllen, sind regelmäßige Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen notwendig.

Anerkannte Standards sind:

·       ISO 27001 (auf Basis des IT-Grundschutzes oder in der internationalen Variante)

·       B3S (branchenspezifische Sicherheitsstandards)

·       BSI C5 Katalog (bei der Nutzung von Cloud Services)

Diese Nachweise dienen als Beleg dafür, dass die geforderten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Warum ist KRITIS für Unternehmen wichtig?

Compliance und Wettbewerbsvorteile
Sich mit den Anforderungen für Kritische Infrastrukturen auseinanderzusetzen, bringt Unternehmen nicht nur in Einklang mit gesetzlichen Vorgaben. Es schafft vor allem einen nachhaltigen Mehrwert.

Resilienz und Vertrauen schaffen
Unternehmen, die frühzeitig ihre Prozesse an den geforderten Standards ausrichten und ihre Sicherheitsmaßnahmen systematisch überprüfen lassen, erhöhen die Resilienz ihrer Infrastruktur und gewinnen das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden.

Investition in die Zukunft
Eine nachweislich robuste Sicherheitsarchitektur verbessert die Reputation, schafft Argumente in Ausschreibungen und reduziert gleichzeitig das Risiko von Sicherheitsvorfällen und damit verbundenen Kosten.

Fazit – mehr als nur ein rechtlicher Rahmen

KRITIS ist für Unternehmen in Deutschland mehr als nur ein rechtlicher Rahmen: Es ist ein entscheidender Baustein für Sicherheit, Resilienz und Vertrauen.

Wer sich frühzeitig mit der KRITIS-Verordnung, dem IT-Sicherheitsgesetz und den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie auseinandersetzt, schützt nicht nur seine eigenen kritischen Dienstleistungen, sondern verschafft sich auch Vorteile im Wettbewerb und in der Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern.

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Die DORA Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist ein zentraler EU-Rechtsrahmen, der auf die digitale Resilienz von Finanzunternehmen abzielt. Ziel ist es, Cyberrisiken systematisch zu minimieren, die Betriebskontinuität zu sichern – und IT-Störungen frühzeitig zu erkennen, abzuwehren und zu überstehen.

Cyberangriffe, Systemausfälle und IKT-Risiken sind längst keine Ausnahmeerscheinung mehr – sie sind ein strukturelles Risiko für Finanz- und Versicherungsdienstleister in der gesamten EU. Genau an dieser Stelle setzt die DORA Verordnung für digitale Resilienz in Finanzunternehmen (Digital Operational Resilience Act) an: Sie will Schwachstellen in IT-Systemen minimieren, die Reaktionsfähigkeit erhöhen und damit die Stabilität des EU-Finanzsystems stärken. Doch der wahre Zweck von DORA geht über technische Anforderungen hinaus. Es geht um ein grundlegendes Umdenken: Wie können Institute ihre IKT-Systeme, Prozesse und Dienstleister so aufstellen, dass sie auch in Krisensituationen widerstandsfähig und funktionsfähig bleiben?

Welche Anforderungen stellt die DORA Verordnung an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen?

Die DORA-Verordnung ist keine rein technische Regulierung – sie ist die strategische Reaktion der Europäischen Union auf die zunehmende Abhängigkeit des Finanz- und Versicherungssektors von digitalen Systemen und global vernetzten IKT-Dienstleistern. Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) will die EU einheitliche Standards für IKT-Risikomanagement, Cybersecurity und IT-Resilienz im gesamten Finanzdienstleistungssektor schaffen.

Dabei stehen insbesondere sogenannte IKT-Systeme im Mittelpunkt – also sämtliche Informations- und Kommunikationstechnologien, die für den operativen Betrieb eines Finanz- oder Versicherungsdienstleisters entscheidend sind. Dazu zählen unter anderem Netzwerke, Datenbanken, Cloud-Anwendungen, interne Plattformen sowie die Infrastruktur externer IT-Dienstleister. DORA betrachtet diese Systeme nicht isoliert, sondern als integralen Bestandteil unternehmerischer Resilienz.

Ziel der Verordnung ist es, die digitale operationale Resilienz aller Marktteilnehmer sicherzustellen – also ihre Fähigkeit, IT-Störungen, Angriffe und Ausfälle nicht nur zu erkennen, sondern auch gezielt abzuwehren und geschäftskritische Prozesse aufrechtzuerhalten.

Besonders wichtig ist der systemische Ansatz der DORA-Regulierung: Nicht nur einzelne Banken oder Versicherungen sollen widerstandsfähiger werden – die Stabilität des gesamten EU-Finanzsystems steht im Fokus. Denn eine digitale Schwachstelle bei einem Anbieter kann Kettenreaktionen auslösen – mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Märkte, Kunden und die Finanzaufsicht.

Für wen gilt die DORA-Verordnung – und warum ist sie für den Finanzsektor so entscheidend?

Der Anwendungsbereich der DORA-Verordnung ist breit gefasst – und gerade das macht die Umsetzung für viele Unternehmen zur Herausforderung. Der Digital Operational Resilience Act gilt für nahezu alle Unternehmen der Finanz- und Versicherungswirtschaft in der EU, darunter Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Krypto-Dienstleister, Pensionskassen sowie Betreiber von Handelsplätzen und Verwahrstellen. Auch kleinere, bislang weniger regulierte Akteure im Finanzmarkt müssen sich mit der neuen EU DORA Regulation auseinandersetzen – unabhängig von ihrer Größe.

Besonders weitreichend ist DORA jedoch, weil sie auch IKT-Drittdienstleister in die Verantwortung nimmt. Dazu zählen IT-Outsourcing-Partner, Cloud-Service-Anbieter, Datenzentren, Infrastrukturbetreiber und andere Unternehmen, die für den sicheren, stabilen Betrieb der IT-Systeme von Finanzdienstleistern essenziell sind. Die Verordnung sieht vor, dass diese kritischen IKT-Dienstleister künftig unter direkter Aufsicht der EU-Finanzaufsichtsbehörden (speziell in Deutschland die BaFin)  stehen – eine bedeutende Neuerung im regulatorischen Rahmen.

Damit betrifft DORA Compliance nicht nur klassische Finanzinstitute, sondern ganze Wertschöpfungsketten im Finanz-IT-Bereich. Wer Dienstleistungen für Banken, Versicherer oder Investmentgesellschaften erbringt, sollte seine Rolle im DORA-Anwendungsbereich jetzt kritisch prüfen – und entsprechende Vorbereitungen treffen.

Was verlangt DORA konkret? Zentrale Anforderungen an digitale Resilienz & Compliance

Zu den wesentlichen Handlungsfeldern der DORA-Umsetzung gehören:

  • IKT-Risikomanagement: Finanz- und Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten IKT-Strukturen erfassen, Schwachstellen identifizieren und ein nachvollziehbares System zur Risikobewertung und -steuerung etablieren. Dieses IKT-Risikomanagement ist kontinuierlich zu überprüfen und in die übergeordnete Governance einzubetten.
  • Vorfallmanagement und Meldeprozesse: DORA verpflichtet zu standardisierten Abläufen bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen. Diese müssen nicht nur intern bearbeitet, sondern in definierten Fällen auch an die zuständigen EU-Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Ziel ist es, Transparenz im gesamten Finanzsektor herzustellen und die gemeinsame Reaktionsfähigkeit zu verbessern.
  • Testverfahren zur digitalen Belastbarkeit: Die operative Resilienz muss regelmäßig überprüft werden – etwa durch Penetrationstests, simulationsbasierte Übungen oder andere technische Belastungstests. Diese Tests sollen nicht nur Schwachstellen aufdecken, sondern auch die Wirksamkeit bestehender Schutzmechanismen nachweisen.
  • Steuerung externer IKT-Dienstleister: Da viele Institute auf Cloud-Anbieter und externe IT-Dienstleister angewiesen sind, verlangt DORA klare Regeln zur vertraglichen, technischen und operativen Kontrolle dieser Beziehungen. Dazu zählen Exit-Strategien, Sicherheitsprüfungen und Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettenmanagements.
  • Sicherstellung der Betriebsfähigkeit: Unternehmen müssen gewährleisten, dass sie auch bei erheblichen Systemstörungen weiter arbeitsfähig bleiben. Dazu sind Maßnahmen wie Wiederherstellungspläne, Business Continuity Management (BCM) und regelmäßige Notfalltests erforderlich.

Die DORA Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Finanzunternehmen ihre digitale Resilienz systematisch prüfen und dokumentieren müssen – insbesondere im Hinblick auf Drittanbieter und vernetzte IT-Infrastrukturen.

Ziel ist nicht nur die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, sondern der strategische Aufbau digitaler Resilienz in Finanzunternehmen.

Frühzeitig handeln: Wie Sie die DORA Verordnung strategisch in Finanzunternehmen umsetzen

Ab dem 17. Januar 2025 ist die DORA-Verordnung verbindlich anzuwenden. Doch um DORA Compliance rechtzeitig zu erreichen, müssen viele Finanz- und Versicherungsdienstleister jetzt aktiv werden: Prozesse analysieren, Zuständigkeiten klären und Systeme anpassen. Frühzeitiges Handeln schafft dabei nicht nur Rechtssicherheit – es verbessert auch Transparenz, Risikosteuerung und IT-Governance nachhaltig.

Ein guter Einstieg beginnt mit einer Gap-Analyse, um bestehende Maßnahmen mit den DORA-Anforderungen abzugleichen. Darauf aufbauend lässt sich eine DORA-Umsetzungsstrategie mit klaren Verantwortlichkeiten und Prioritäten entwickeln – bis hin zur gezielten Audit-Vorbereitung.

Wer bereits heute auf DORA-konforme IT-Dokumentation, Vorfallmanagement und funktionierendes Business Continuity Management (BCM) setzt, reduziert nicht nur Prüfaufwand – sondern stärkt auch das Vertrauen von Aufsicht, Investoren und Kunden.

Was können wir für Sie tun?

Als spezialisierter Partner für die prüfungsnahe Beratung im Finanzsektor unterstützt die Securance – iAP GmbH Unternehmen dabei, die Anforderungen der DORA-Verordnung nachvollziehbar, effizient und revisionssicher umzusetzen. Unser Fokus liegt dabei auf strukturellen, organisatorischen und dokumentationsbezogenen Aspekten.

Unsere Leistungen im Überblick:

  1. DORA Readiness Assessment: Reifegradanalyse zur Bewertung bestehender IKT-Kontrollen und Identifikation von Umsetzungsbedarf
  2. Aufbau und Optimierung IKS (IKT-bezogen): Entwicklung praxistauglicher, prüfbarer Kontrollsysteme im Einklang mit regulatorischen Vorgaben
  3. Beratung zum Business Continuity Management (BCM): Unterstützung bei der Konzeption von Notfallprozessen – abgestimmt auf ISO 22301
  4. Vorbereitung auf DORA-bezogene Prüfungen: Strukturierte Unterstützung bei der Erstellung und Pflege prüffähiger IT-Dokumentation und Governance-Nachweise
  5. Input zu DORA Compliance-Strukturen & Dokumentationsstandards: Unterstützung bei der internen Umsetzung regulatorischer Anforderungen

Fazit – DORA ist mehr als nur Compliance

Die DORA-Verordnung verfolgt ein klares Ziel: Sie soll die digitale Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsektors nachhaltig stärken. Im Fokus steht nicht nur der Schutz einzelner Unternehmen, sondern die Stabilität des gesamten Systems – insbesondere im Umgang mit IKT-Risiken, Cyberbedrohungen und ausgelagerten IT-Diensten.

Für Finanzdienstleister bietet DORA die Chance, ihre Organisation gezielt robuster und transparenter aufzustellen. Wer sich frühzeitig mit der DORA-Umsetzung 2025 beschäftigt, reduziert Risiken, erfüllt die Anforderungen der EU-Finanzaufsicht – und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Mit tiefem Verständnis für regulatorische Anforderungen und umfassender Erfahrung im Finanzsektor hilft Ihnen die Securance – iAP GmbH, die DORA Verordnung zur digitalen Resilienz in Finanzunternehmen effizient und strukturiert in die Praxis umzusetzen.

Durch die gezielte Umsetzung der DORA Verordnung zur digitalen Resilienz in Finanzunternehmen stärken Organisationen nicht nur ihre Cyberabwehr, sondern sichern auch ihre Zukunftsfähigkeit. Die Anforderungen dienen nicht nur der regulatorischen Erfüllung, sondern etablieren digitale Resilienz als strategischen Erfolgsfaktor.

Mit den richtigen Maßnahmen – von Risikomanagement über Vorfallbearbeitung bis hin zur Governance externer IT-Dienstleister – wird DORA zur Chance: Für mehr Sicherheit, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Finanzmarkt.

Sie haben Fragen zur DORA-Compliance oder möchten sich konkret vorbereiten?
Wir freuen uns auf den Austausch – Rufen Sie uns an oder sichern Sie sich direkt unser Whitepaper:

DORA – Schritt für Schritt-Anleitung

Foto: istockphoto/NicoElNino

 

Die Network-and-Information-Security-Richtlinie 2.0-Richtlinie (NIS 2), in Kraft seit dem 16. Januar 2023, legt EU-weite Sicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen und wesentliche Dienstleister fest, darunter Unternehmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Dienste. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen zu stärken und die Reaktionsfähigkeit im Falle von Sicherheitsvorfällen zu verbessern, indem sie klare Anforderungen an das Risikomanagement und das Reporting von Sicherheitsvorfällen stellt.

Was ist DORA?

DORA (Digital Operational Resilience Act) konzentriert sich auf den Finanzsektor und zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen, wie zum Beispiel Denial-of-Service-Attacken, sicherzustellen. Es fasst die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht in einem kompakten Rahmenwerk zusammen, um die Cyber-Sicherheit in diesem Sektor zu verbessern.

Was sind die Gemeinsamkeiten von NIS 2 und DORA?

Sowohl NIS 2 als auch DORA zielen darauf ab, die Cybersicherheit in Unternehmen zu verbessern und die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu adressieren.

Sie legen Anforderungen an Finanzdienstleister fest und fordern Maßnahmen wie Risikobewertungen, die auch Lieferketten umfassen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Beide betonen die Bedeutung der Einbeziehung von Software-Zulieferern in das Risikomanagement und die Sicherheitsüberprüfungen. Während DORA auf regelmäßige Penetrationstests und Sicherheitsüberprüfungen alle drei Jahre abzielt, erfordert NIS 2 zumindest in Deutschland alle zwei Jahre ein Sicherheitsaudit.

Darüber hinaus sehen beide Vorschriften Strafen vor, die sowohl für Unternehmen als auch für leitende Personen wie das Top-Management und die Geschäftsführung gelten, falls die Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Strafen richten sich entweder nach dem Jahresumsatz des Unternehmens oder einer festgelegten Summe, ähnlich den Sanktionen in der Datenschutzgrundverordnung.

Worin unterscheiden sich NIS 2 und DORA?

NIS 2 und DORA weisen trotz einiger Gemeinsamkeiten grundlegende Unterschiede auf.

Während NIS 2 darauf abzielt, die Cybersicherheit EU-weit zu harmonisieren und den Informationsaustausch nach Angriffen zu verbessern, konzentriert sich DORA hauptsächlich auf die Aufrechterhaltung der Betriebsstabilität im Finanzsektor.

NIS 2 legt grobe Anforderungen an das Risikomanagement und das Reporting fest, während DORA konkretere Maßnahmen wie Penetrationstests und Sicherheitsaudits vorschreibt, um die Funktionsfähigkeit trotz erfolgreicher Angriffe sicherzustellen.

Die Klärung der Zuständigkeiten bleibt eine Herausforderung, da für NIS 2 die Prüfkompetenz in Deutschland beim BSI bzw. der BaFin liegt, während Artikel 46 von DORA eine Reihe von Behörden vorsieht, die die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen sollen, darunter die EZB und möglicherweise auch die BaFin.

Welche Norm ist anzuwenden, wenn Sie sowohl von NIS 2 als auch DORA betroffen sind?

Wenn ein Unternehmen sowohl von NIS 2 als auch von DORA betroffen ist, hat DORA Vorrang. Dies liegt daran, dass DORA speziell auf den Finanzsektor zugeschnitten ist und spezifischere Anforderungen festlegt.

In Fällen, in denen NIS 2 Bereiche reguliert, die nicht von DORA abgedeckt sind, muss jedoch auch NIS 2 berücksichtigt werden.

Sollte auch DORA betrachtet werden, wenn unser Unternehmen nur NIS 2 unterliegt?

Auch wenn Ihr Unternehmen nur NIS-2 unterliegt, kann es sinnvoll sein, sich mit den spezifischeren Anforderungen von DORA vertraut zu machen. Diese können als Referenz dienen, um einen umfassenderen Überblick darüber zu erhalten, wie Ihr Unternehmen im Vergleich zu den strengeren Anforderungen von DORA aufgestellt ist. Auf diese Weise können potenzielle Lücken oder Bereiche identifiziert werden, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen.

Bis wann haben die Unternehmen Zeit, die Vorgaben umzusetzen?

Die Umsetzungsfrist für die NIS 2-Richtlinie endet im Oktober 2024, nachdem es im Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Der Digital Operational Resiliance Act (DORA) ist eine Verordnung, d.h. ein direkt gültiges, europäisches Gesetz, und tritt 2025 in den Mitgliedsstaaten unmittelbar und unverändert in Kraft.

Fazit: Die Kritik an NIS 2 und DORA?

Die Cyber-Sicherheit ist in der heutigen digitalen Welt von entscheidender Bedeutung, insbesondere für Unternehmen im Finanzsektor. Um dieser wachsenden Bedrohung gerecht zu werden, hat die EU Regularien wie den Digital Operational Resilience Act (DORA) und die Network and Information Security 2 (NIS 2) eingeführt. Diese sollen die Resilienz stärken und die Betriebsstabilität im Finanzsektor sicherstellen. Doch das Nebeneinander dieser beiden Regularien wirft einige Herausforderungen auf.

Das gleichzeitige Bestehen von DORA und NIS 2 könnte zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen. Unternehmen sehen sich möglicherweise mit unterschiedlichen Anforderungen und Prüfverfahren konfrontiert, was die Umsetzung erschweren könnte. Diese Situation birgt die Gefahr eines Audit-Chaos, da Unternehmen Schwierigkeiten haben könnten, die Anforderungen beider Regularien effizient zu erfüllen.

Es ist wichtig, dass die Regulierungsbehörden und betroffene Parteien, die die verschiedenen Gesetze und Richtlinien ausarbeiten, enger zusammenarbeiten, um Redundanzen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zu verbessern und klare Leitlinien für die Umsetzung der Regularien bereitzustellen. Durch eine effiziente Koordination, mehr Abstimmung und klare Kommunikation zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Union kann das Risiko eines Audit-Chaos minimiert werden und die Effektivität der Cybersicherheitsmaßnahmen im Finanzsektor gestärkt werden.

Insgesamt ist es entscheidend, dass alle Beteiligten sich der Herausforderungen bewusst sind und gemeinsam daran arbeiten, Wege zu finden, um das Nebeneinander von DORA und NIS 2 im Finanzsektor der EU erfolgreich zu bewältigen.

Wie kann Securance-iAP dabei unterstützen?

Securance-iAP begleitet Sie professionell bei der Umsetzung von NIS-2 und DORA – von der ersten Gap-Analyse bis zum prüfungssicheren Bericht.
Unsere Leistungen umfassen:

  • Systematische Anforderungsermittlung über Gap-Analysen für NIS-2 und DORA

  • Aufbau und Optimierung prüfbarer IKT-Kontrollsysteme (IKS) zur Sicherstellung der Compliance

  • Beratung zum Business Continuity Management (BCM) und Incident-Response-Strategien

  • Auditvorbereitung mit revisionssicheren Nachweisen für Governance und IT-Sicherheit

Mit rechtzeitigen Änderungen bei der physischen Sicherheit in Ihrer Organisation können Sie sich schon früh auf die Anforderungen von NIS 2 und DORA einstellen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im KRITIS-Bereich sowie im Finanzsektor unterstützen wir Sie gezielt bei der Vorbereitung und der nachhaltigen Einhaltung dieser Vorschriften.

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