Die Taxonomie-Verordnung der EU, die ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten bietet, unterliegt ständigen Erweiterungen und Anpassungen, um ihre Relevanz und Effektivität in der Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Seit Januar 2024 treten neue Anforderungen in Kraft, die insbesondere Investoren und Unternehmen betreffen.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein komplexes, aber entscheidendes Instrument, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten anhand ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Ihr Hauptziel ist es, Investitionen in Projekte zu fördern, die zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU beitragen. Dies geschieht durch die Festlegung klarer Kriterien und Standards, anhand derer Unternehmen und Investoren ihre Aktivitäten bewerten können.
Wie funktioniert die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie gliedert wirtschaftliche Aktivitäten in sechs Umweltziele. Dazu gehören die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Unternehmen und Investoren müssen ihre Aktivitäten anhand dieser Kriterien bewerten, um festzustellen, ob sie als “grün” oder umweltfreundlich gelten und somit für nachhaltige Investitionen qualifiziert sind.
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie
- Eindämmung des Klimawandels: Fokussiert auf Aktivitäten, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimawandel abmildern.
- Anpassung an den Klimawandel: Betrifft Maßnahmen und Investitionen, die die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels verbessern.
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Zielt auf die Bewirtschaftung und den Schutz von Wasser und maritimen Ressourcen ab, um deren langfristige Verfügbarkeit zu sichern.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Fördert Aktivitäten, die auf die Reduzierung von Abfall und die Steigerung der Effizienz von Ressourcen durch Recycling und Wiederverwendung abzielen.
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Qualität von Luft, Wasser und Boden zu verbessern.
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Unterstützt Aktivitäten, die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und der natürlichen Ökosysteme beitragen.
Was ändert sich ab Januar 2024?
Die neuen delegierten Rechtsakte, die im Juni 2023 veröffentlicht wurden, legen technische Bewertungskriterien für die vier bisher noch nicht abgedeckten Umweltziele fest und erweitern den Anwendungsbereich der Taxonomie. Diese Anpassungen betreffen nicht nur die Erweiterung der abgedeckten Sektoren, sondern auch die Einführung neuer Berichtspflichten ab dem 1. Januar 2024. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet dies, dass sie ab dem Berichtsjahr 2024 Angaben zur Taxonomiefähigkeit ihrer Tätigkeiten machen müssen, bevor im Jahr 2025 vollständige Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität in Kraft treten.
EU-Taxonomie: Neue Anforderungen für Investoren und Unternehmen ab Januar 2024
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Investoren
Investoren, die Produkte nach Artikel 8 oder 9 in der EU anbieten, müssen nun alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie berücksichtigen, die die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität umfassen. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten Daten für die zusätzlichen vier Umweltziele bereitstellen und eine Reihe von KPIs (Key Performance Indicators) offenlegen, die sich auf diese Umweltziele beziehen.
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Unternehmen
Für Unternehmen sind neben den Berichtspflichten auch Leistungskennzahlen (KPIs) wie der Umsatzanteil aus ökologisch nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen, der Anteil der Investitionen (CapEx) und gegebenenfalls der Betriebsausgaben (OpEx), die mit nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, von Bedeutung. Diese Kriterien unterstützen Unternehmen dabei, ihre Aktivitäten gemäß den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie zu klassifizieren und die entsprechenden Berichte zu erstellen.
Was können wir für Sie tun? Was können Sie tun?
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen eine gründliche Prüfung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten vornehmen, um deren Einstufung gemäß der Taxonomie zu bestimmen. Wir empfehlen, von Anfang an die strategische Ausrichtung an die Anforderungen der EU-Taxonomie anzupassen und die Relevanz für Ihr Unternehmen zu bewerten. Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie, einschließlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und inhaltliche Erweiterungen sollten dabei berücksichtigt werden.
iAP bietet maßgeschneiderte Beratung und Lösungen zur Anpassung an die neuen Anforderungen der EU-Taxonomie. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung von nachhaltigen Geschäftsmöglichkeiten, der Entwicklung von KPIs zur Messung der Leistung und der Erstellung von Berichten gemäß den EU-Taxonomie-Richtlinien.
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und die Compliance mit den regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
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