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In einer Pressemitteilung vom 28.08.2020 fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDi) Professor Ulrich Kelber in einer Entschließung die verfassungskonforme Umsetzung der Registermodernisierung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber lehnt die geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal ab.

Zitat des BfDI: „Die Pläne für die Registermodernisierung sind in vielen Punkten gar nicht schlecht und durchaus im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Doch durch die Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer besteht ein erhebliches Risiko der missbräuchlichen Zusammenführung der Daten aus unterschiedlichen Registern. Damit werden viele Sicherheitsmaßnahmen entwertet. Ich hoffe, dass uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss.“

Die DSK hatte bereits 2019 in einer Entschließung darauf hingewiesen, dass die Schaffung solcher einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen beziehungsweise Identifikatoren gefährlich sein könnte, weil personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden könnten. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung sieht vor, dass bei mehr als 50 Registern die Steuer-Identifikationsnummer als zusätzliches Merkmal erfasst werden sollen.

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Die vollständige Entschließung und vertiefende Informationen finden sie auf der Internetseite des BfDi:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/21_Registermodernisierung.html