Zweck der DORA Verordnung: Digitale Resilienz in Finanzunternehmen nachhaltig stärken
Die DORA Verordnung (Digital Operational Resilience Act) ist ein zentraler EU-Rechtsrahmen, der auf die digitale Resilienz von Finanzunternehmen abzielt. Ziel ist es, Cyberrisiken systematisch zu minimieren, die Betriebskontinuität zu sichern – und IT-Störungen frühzeitig zu erkennen, abzuwehren und zu überstehen.
Cyberangriffe, Systemausfälle und IKT-Risiken sind längst keine Ausnahmeerscheinung mehr – sie sind ein strukturelles Risiko für Finanz- und Versicherungsdienstleister in der gesamten EU. Genau an dieser Stelle setzt die DORA Verordnung für digitale Resilienz in Finanzunternehmen (Digital Operational Resilience Act) an: Sie will Schwachstellen in IT-Systemen minimieren, die Reaktionsfähigkeit erhöhen und damit die Stabilität des EU-Finanzsystems stärken. Doch der wahre Zweck von DORA geht über technische Anforderungen hinaus. Es geht um ein grundlegendes Umdenken: Wie können Institute ihre IKT-Systeme, Prozesse und Dienstleister so aufstellen, dass sie auch in Krisensituationen widerstandsfähig und funktionsfähig bleiben?
Welche Anforderungen stellt die DORA Verordnung an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen?
Die DORA-Verordnung ist keine rein technische Regulierung – sie ist die strategische Reaktion der Europäischen Union auf die zunehmende Abhängigkeit des Finanz- und Versicherungssektors von digitalen Systemen und global vernetzten IKT-Dienstleistern. Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) will die EU einheitliche Standards für IKT-Risikomanagement, Cybersecurity und IT-Resilienz im gesamten Finanzdienstleistungssektor schaffen.
Dabei stehen insbesondere sogenannte IKT-Systeme im Mittelpunkt – also sämtliche Informations- und Kommunikationstechnologien, die für den operativen Betrieb eines Finanz- oder Versicherungsdienstleisters entscheidend sind. Dazu zählen unter anderem Netzwerke, Datenbanken, Cloud-Anwendungen, interne Plattformen sowie die Infrastruktur externer IT-Dienstleister. DORA betrachtet diese Systeme nicht isoliert, sondern als integralen Bestandteil unternehmerischer Resilienz.
Ziel der Verordnung ist es, die digitale operationale Resilienz aller Marktteilnehmer sicherzustellen – also ihre Fähigkeit, IT-Störungen, Angriffe und Ausfälle nicht nur zu erkennen, sondern auch gezielt abzuwehren und geschäftskritische Prozesse aufrechtzuerhalten.
Besonders wichtig ist der systemische Ansatz der DORA-Regulierung: Nicht nur einzelne Banken oder Versicherungen sollen widerstandsfähiger werden – die Stabilität des gesamten EU-Finanzsystems steht im Fokus. Denn eine digitale Schwachstelle bei einem Anbieter kann Kettenreaktionen auslösen – mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Märkte, Kunden und die Finanzaufsicht.
Für wen gilt die DORA-Verordnung – und warum ist sie für den Finanzsektor so entscheidend?
Der Anwendungsbereich der DORA-Verordnung ist breit gefasst – und gerade das macht die Umsetzung für viele Unternehmen zur Herausforderung. Der Digital Operational Resilience Act gilt für nahezu alle Unternehmen der Finanz- und Versicherungswirtschaft in der EU, darunter Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Krypto-Dienstleister, Pensionskassen sowie Betreiber von Handelsplätzen und Verwahrstellen. Auch kleinere, bislang weniger regulierte Akteure im Finanzmarkt müssen sich mit der neuen EU DORA Regulation auseinandersetzen – unabhängig von ihrer Größe.
Besonders weitreichend ist DORA jedoch, weil sie auch IKT-Drittdienstleister in die Verantwortung nimmt. Dazu zählen IT-Outsourcing-Partner, Cloud-Service-Anbieter, Datenzentren, Infrastrukturbetreiber und andere Unternehmen, die für den sicheren, stabilen Betrieb der IT-Systeme von Finanzdienstleistern essenziell sind. Die Verordnung sieht vor, dass diese kritischen IKT-Dienstleister künftig unter direkter Aufsicht der EU-Finanzaufsichtsbehörden (speziell in Deutschland die BaFin) stehen – eine bedeutende Neuerung im regulatorischen Rahmen.
Damit betrifft DORA Compliance nicht nur klassische Finanzinstitute, sondern ganze Wertschöpfungsketten im Finanz-IT-Bereich. Wer Dienstleistungen für Banken, Versicherer oder Investmentgesellschaften erbringt, sollte seine Rolle im DORA-Anwendungsbereich jetzt kritisch prüfen – und entsprechende Vorbereitungen treffen.
Was verlangt DORA konkret? Zentrale Anforderungen an digitale Resilienz & Compliance
Zu den wesentlichen Handlungsfeldern der DORA-Umsetzung gehören:
- IKT-Risikomanagement: Finanz- und Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten IKT-Strukturen erfassen, Schwachstellen identifizieren und ein nachvollziehbares System zur Risikobewertung und -steuerung etablieren. Dieses IKT-Risikomanagement ist kontinuierlich zu überprüfen und in die übergeordnete Governance einzubetten.
- Vorfallmanagement und Meldeprozesse: DORA verpflichtet zu standardisierten Abläufen bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen. Diese müssen nicht nur intern bearbeitet, sondern in definierten Fällen auch an die zuständigen EU-Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Ziel ist es, Transparenz im gesamten Finanzsektor herzustellen und die gemeinsame Reaktionsfähigkeit zu verbessern.
- Testverfahren zur digitalen Belastbarkeit: Die operative Resilienz muss regelmäßig überprüft werden – etwa durch Penetrationstests, simulationsbasierte Übungen oder andere technische Belastungstests. Diese Tests sollen nicht nur Schwachstellen aufdecken, sondern auch die Wirksamkeit bestehender Schutzmechanismen nachweisen.
- Steuerung externer IKT-Dienstleister: Da viele Institute auf Cloud-Anbieter und externe IT-Dienstleister angewiesen sind, verlangt DORA klare Regeln zur vertraglichen, technischen und operativen Kontrolle dieser Beziehungen. Dazu zählen Exit-Strategien, Sicherheitsprüfungen und Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettenmanagements.
- Sicherstellung der Betriebsfähigkeit: Unternehmen müssen gewährleisten, dass sie auch bei erheblichen Systemstörungen weiter arbeitsfähig bleiben. Dazu sind Maßnahmen wie Wiederherstellungspläne, Business Continuity Management (BCM) und regelmäßige Notfalltests erforderlich.
Die DORA Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Finanzunternehmen ihre digitale Resilienz systematisch prüfen und dokumentieren müssen – insbesondere im Hinblick auf Drittanbieter und vernetzte IT-Infrastrukturen.
Ziel ist nicht nur die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, sondern der strategische Aufbau digitaler Resilienz in Finanzunternehmen.
Frühzeitig handeln: Wie Sie die DORA Verordnung strategisch in Finanzunternehmen umsetzen
Ab dem 17. Januar 2025 ist die DORA-Verordnung verbindlich anzuwenden. Doch um DORA Compliance rechtzeitig zu erreichen, müssen viele Finanz- und Versicherungsdienstleister jetzt aktiv werden: Prozesse analysieren, Zuständigkeiten klären und Systeme anpassen. Frühzeitiges Handeln schafft dabei nicht nur Rechtssicherheit – es verbessert auch Transparenz, Risikosteuerung und IT-Governance nachhaltig.
Ein guter Einstieg beginnt mit einer Gap-Analyse, um bestehende Maßnahmen mit den DORA-Anforderungen abzugleichen. Darauf aufbauend lässt sich eine DORA-Umsetzungsstrategie mit klaren Verantwortlichkeiten und Prioritäten entwickeln – bis hin zur gezielten Audit-Vorbereitung.
Wer bereits heute auf DORA-konforme IT-Dokumentation, Vorfallmanagement und funktionierendes Business Continuity Management (BCM) setzt, reduziert nicht nur Prüfaufwand – sondern stärkt auch das Vertrauen von Aufsicht, Investoren und Kunden.
Was können wir für Sie tun?
Als spezialisierter Partner für die prüfungsnahe Beratung im Finanzsektor unterstützt die Securance – iAP GmbH Unternehmen dabei, die Anforderungen der DORA-Verordnung nachvollziehbar, effizient und revisionssicher umzusetzen. Unser Fokus liegt dabei auf strukturellen, organisatorischen und dokumentationsbezogenen Aspekten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- DORA Readiness Assessment: Reifegradanalyse zur Bewertung bestehender IKT-Kontrollen und Identifikation von Umsetzungsbedarf
- Aufbau und Optimierung IKS (IKT-bezogen): Entwicklung praxistauglicher, prüfbarer Kontrollsysteme im Einklang mit regulatorischen Vorgaben
- Beratung zum Business Continuity Management (BCM): Unterstützung bei der Konzeption von Notfallprozessen – abgestimmt auf ISO 22301
- Vorbereitung auf DORA-bezogene Prüfungen: Strukturierte Unterstützung bei der Erstellung und Pflege prüffähiger IT-Dokumentation und Governance-Nachweise
- Input zu DORA Compliance-Strukturen & Dokumentationsstandards: Unterstützung bei der internen Umsetzung regulatorischer Anforderungen
Fazit – DORA ist mehr als nur Compliance
Die DORA-Verordnung verfolgt ein klares Ziel: Sie soll die digitale Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsektors nachhaltig stärken. Im Fokus steht nicht nur der Schutz einzelner Unternehmen, sondern die Stabilität des gesamten Systems – insbesondere im Umgang mit IKT-Risiken, Cyberbedrohungen und ausgelagerten IT-Diensten.
Für Finanzdienstleister bietet DORA die Chance, ihre Organisation gezielt robuster und transparenter aufzustellen. Wer sich frühzeitig mit der DORA-Umsetzung 2025 beschäftigt, reduziert Risiken, erfüllt die Anforderungen der EU-Finanzaufsicht – und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Mit tiefem Verständnis für regulatorische Anforderungen und umfassender Erfahrung im Finanzsektor hilft Ihnen die Securance – iAP GmbH, die DORA Verordnung zur digitalen Resilienz in Finanzunternehmen effizient und strukturiert in die Praxis umzusetzen.
Durch die gezielte Umsetzung der DORA Verordnung zur digitalen Resilienz in Finanzunternehmen stärken Organisationen nicht nur ihre Cyberabwehr, sondern sichern auch ihre Zukunftsfähigkeit. Die Anforderungen dienen nicht nur der regulatorischen Erfüllung, sondern etablieren digitale Resilienz als strategischen Erfolgsfaktor.
Mit den richtigen Maßnahmen – von Risikomanagement über Vorfallbearbeitung bis hin zur Governance externer IT-Dienstleister – wird DORA zur Chance: Für mehr Sicherheit, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Finanzmarkt.
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Foto: istockphoto/NicoElNino