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Die Taxonomie-Verordnung der EU, die ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten bietet, unterliegt ständigen Erweiterungen und Anpassungen, um ihre Relevanz und Effektivität in der Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Seit Januar 2024 treten neue Anforderungen in Kraft, die insbesondere Investoren und Unternehmen betreffen. 

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein komplexes, aber entscheidendes Instrument, das darauf abzielt, wirtschaftliche Aktivitäten anhand ihrer Umweltauswirkungen zu bewerten. Ihr Hauptziel ist es, Investitionen in Projekte zu fördern, die zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU beitragen. Dies geschieht durch die Festlegung klarer Kriterien und Standards, anhand derer Unternehmen und Investoren ihre Aktivitäten bewerten können.

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie gliedert wirtschaftliche Aktivitäten in sechs Umweltziele. Dazu gehören die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Unternehmen und Investoren müssen ihre Aktivitäten anhand dieser Kriterien bewerten, um festzustellen, ob sie als “grün” oder umweltfreundlich gelten und somit für nachhaltige Investitionen qualifiziert sind.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

  1. Eindämmung des Klimawandels: Fokussiert auf Aktivitäten, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimawandel abmildern.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Betrifft Maßnahmen und Investitionen, die die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels verbessern.
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Zielt auf die Bewirtschaftung und den Schutz von Wasser und maritimen Ressourcen ab, um deren langfristige Verfügbarkeit zu sichern.
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Fördert Aktivitäten, die auf die Reduzierung von Abfall und die Steigerung der Effizienz von Ressourcen durch Recycling und Wiederverwendung abzielen.
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umweltverschmutzung zu reduzieren und die Qualität von Luft, Wasser und Boden zu verbessern.
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme: Unterstützt Aktivitäten, die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und der natürlichen Ökosysteme beitragen.

Was ändert sich ab Januar 2024?

Die neuen delegierten Rechtsakte, die im Juni 2023 veröffentlicht wurden, legen technische Bewertungskriterien für die vier bisher noch nicht abgedeckten Umweltziele fest und erweitern den Anwendungsbereich der Taxonomie. Diese Anpassungen betreffen nicht nur die Erweiterung der abgedeckten Sektoren, sondern auch die Einführung neuer Berichtspflichten ab dem 1. Januar 2024. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet dies, dass sie ab dem Berichtsjahr 2024 Angaben zur Taxonomiefähigkeit ihrer Tätigkeiten machen müssen, bevor im Jahr 2025 vollständige Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität in Kraft treten.

EU-Taxonomie: Neue Anforderungen für Investoren und Unternehmen ab Januar 2024

  1. Investoren

Investoren, die Produkte nach Artikel 8 oder 9 in der EU anbieten, müssen nun alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie berücksichtigen, die die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität umfassen. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten Daten für die zusätzlichen vier Umweltziele bereitstellen und eine Reihe von KPIs (Key Performance Indicators) offenlegen, die sich auf diese Umweltziele beziehen.

  1. Unternehmen

Für Unternehmen sind neben den Berichtspflichten auch Leistungskennzahlen (KPIs) wie der Umsatzanteil aus ökologisch nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen, der Anteil der Investitionen (CapEx) und gegebenenfalls der Betriebsausgaben (OpEx), die mit nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, von Bedeutung. Diese Kriterien unterstützen Unternehmen dabei, ihre Aktivitäten gemäß den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie zu klassifizieren und die entsprechenden Berichte zu erstellen.

Was können wir für Sie tun? Was können Sie tun?

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen eine gründliche Prüfung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten vornehmen, um deren Einstufung gemäß der Taxonomie zu bestimmen. Wir empfehlen, von Anfang an die strategische Ausrichtung an die Anforderungen der EU-Taxonomie anzupassen und die Relevanz für Ihr Unternehmen zu bewerten. Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie, einschließlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und inhaltliche Erweiterungen sollten dabei berücksichtigt werden.

iAP bietet maßgeschneiderte Beratung und Lösungen zur Anpassung an die neuen Anforderungen der EU-Taxonomie. Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung von nachhaltigen Geschäftsmöglichkeiten, der Entwicklung von KPIs zur Messung der Leistung und der Erstellung von Berichten gemäß den EU-Taxonomie-Richtlinien.

Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und die Compliance mit den regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

 

Foto: istockphoto/ismagilov

 

In der heutigen Wirtschaft ist Nachhaltigkeit mehr als nur ein vorübergehender Trend – sie ist ein zentraler Aspekt, der die Dynamik der Geschäftswelt nachhaltig verändert. Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung. Sie suchen aktiv nach Wegen, um nachhaltiger zu agieren und ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu gestalten. In diesem Transformationsprozess spielt iAP eine entscheidende Rolle als verlässlicher Partner für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele erfolgreich umsetzen möchten.

Die Transformation zu nachhaltigen Geschäftsmodellen

Die Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle ist ein entscheidender und oft komplexer Schritt. iAP unterstützt Unternehmen dabei, gezielte Maßnahmen zu identifizieren und zu priorisieren. Ziel ist es, nachhaltige Geschäftsprozesse zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Dabei berücksichtigt iAP die individuellen Anforderungen jedes Unternehmens sorgfältig, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Nachhaltigkeitsberatung und Begleitung von Zertifizierungsprozessen

Eine professionelle Nachhaltigkeitsberatung ist ein weiterer Schlüsselaspekt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Ein transparenter Nachhaltigkeitsbericht schafft Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren. iAP begleitet Unternehmen von der Konzeption bis zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichten und unterstützt bei der Erfüllung von Zertifizierungsprozessen wie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dadurch erhalten Unternehmen nicht nur eine Bestätigung ihrer Bemühungen, sondern können diese auch effektiv nach außen kommunizieren.

Nachhaltig investieren und nachhaltig finanzieren

Ein weiterer zentraler Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist die Umstellung auf nachhaltige Investitions- und Finanzierungsstrategien. iAP arbeitet eng mit seinem Partner ECOVIS Hanseatische Mittelstandsbetreuung zusammen, um Unternehmen bei der Auswahl von Anlageinstrumenten und Finanzprodukten zu beraten, die den höchsten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Standards entsprechen.

Förderprogramme und Beantragung von Beratungskosten-Zuschüssen

Die Finanzierung nachhaltiger Projekte kann eine Herausforderung darstellen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner ECOVIS Hanseatische Mittelstandsberatung unterstützen wir Unternehmen bei der Beantragung von Förderprogrammen und Beratungskosten-Zuschüssen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu gehören beispielsweise das INQA-Coaching, das Förderprogramm “go digital” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie das BAFA-Förderprogramm.

INQA-Coaching

Das INQA-Coaching ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und -organisation von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu optimieren. Durch gezielte Beratung und Coaching-Maßnahmen sollen innovative Lösungen entwickelt werden, um die Arbeitsqualität zu steigern und nachhaltige Veränderungen in den Betrieben zu fördern. Das INQA-Coaching trägt dazu bei, dass Unternehmen flexibler und resistenter gegenüber Veränderungen werden und ihre Mitarbeiter langfristig motiviert und qualifiziert bleiben.

Go digital

Das Förderprogramm “go digital” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstütztkleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung. Ziel ist es, Firmen fit für die digitale Zukunft zu machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse für Beratungsleistungen, um beispielsweise die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die Einführung neuer Software oder die Optimierung von Online-Marketingstrategien voranzutreiben. Unternehmen können durch “Go Digital” externe Experten beauftragen, um ihre Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen, wodurch sie innovative Technologien effektiver nutzen und ihre Geschäftsabläufe modernisieren können.

BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchführung von Energieberatungen. Das Programm soll Unternehmen helfen, ihre Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch zu senken. Durch die Förderung von Beratungen können Unternehmen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um energieeffiziente Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Die BAFA-Förderung ermöglicht somit eine gezielte Beratung, um betriebliche Abläufe zu optimieren, Kosten zu reduzieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Zusammenfassend bietet Audit Professionals eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Von der Transformation zu nachhaltigen Geschäftsmodellen über die Begleitung von Zertifizierungsprozessen bis zur Auswahl von nachhaltigen Investitions- und Finanzierungsstrategien bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Beratungsleistungen. Dabei geht der Service über die rein beratende Funktion hinaus, indem er auch die Beantragung von Fördermitteln durch Programme wie das INQA-Coaching, “go digital” und die BAFA-Förderung abdeckt.

Die Erfahrung und Expertise von Audit Professionals gewährleisten, dass Unternehmen nicht nur auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit begleitet, sondern auch effektiv unterstützt werden. Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf ihrer Website unter https://audit-professionals.de/nachhaltigkeit/. Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft – mit iAP an Ihrer Seite.

Notwendigkeit der Wesentlichkeitsanalyse

Mit der kommenden Berichtspflicht gemäß CSRD werden nicht nur bislang bereits nach der NFRD berichtspflichtige Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, sondern auch kleinere Unternehmen, sofern Sie den stufenweise gesenkten Mindestkriterien für die Berichtspflicht entsprechen. Aber auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind oder werden, müssen aufgrund der Ausweitung der Berichtspflicht auf die Lieferketten ihren Kunden gegenüber über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten Auskunft geben können. Die Wesentlichkeitsanalyse ist dabei der Einstieg in die Erstellung eines solchen Nachhaltigkeitsberichts.

Erfahrungsgemäß ist der Aufbau eines Nachhaltigkeitsreportings u.a. stark abhängig von der Art der Geschäftsaktivitäten, der Branchenzugehörigkeit, der Größe des Unternehmens sowie der geografischen Verteilung des Unternehmensstandorte. Je komplexer die Lieferketten und die Produktionsprozesse sind, desto herausfordernder ist es, Transparenz über deren Nachhaltigkeit entlang der Kriterien und Vorgaben des herangezogenen Berichtsstandards herzustellen. Dementsprechend ist es ratsam, mit der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nicht erst dann zu beginnen, wenn dieser von einem Kunden nachgefragt wird oder im Rahmen des Jahresabschlusses tatsächlich erstellt werden muss, sondern diesen mit ausreichendem Vorlauf zu erstellen.

Die Ersterstellung eines Berichts ist aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrung mit der Thematik und den knappen Ressourcen ein größerer Kraftakt, kostet meist mehr Zeit als geplant und resultiert in einer Vielzahl an Erfahrungen und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn ein Nachhaltigkeitsbericht externen Interessenten nicht im Rahmen der Ersterstellung vorgelegt werden muss, sondern als Folgebericht, können die bisherigen Erfahrungen sowie Verbesserungspotenziale bereits im Reporting berücksichtigt werden. Insofern sollte mit dem Einstieg in den Aufbau des eigenen Nachhaltigkeitsreportings nicht gewartet werden, sondern das Thema mit ausreichendem Vorlauf initiiert werden.

Als Einstieg in die Erstellung eines  Nachhaltigkeitsberichts ist die Ermittlung der für das eigene Unternehmen tatsächlich relevanten und wichtigen Nachhaltigkeitsthemen und Fragestellungen durch die sogenannte Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Diese legt die Grundlage für die Berichterstattung  und hat gemäß CSRD verpflichtenden Charakter.

Doppelte Wesentlichkeit

Die Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD umfasst – anders als bei den bisher gültigen gesetzlichen Vorgaben – die sogenannte Doppelte Wesentlichkeit und beinhaltet damit zwei unterschiedliche Perspektiven auf die Nachhaltigkeit der Geschäftsaktivitäten:

  • Outside-In:  Auswirkungen von (Umfeld-bezogenen) Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen (Financial materiality)
  • Inside-Out: Auswirkung der Geschäftsaktivitäten auf das Unternehmens-externe Umfeld (Impact materiality)

Bei der Bewertung und Risikobetrachtung sind dabei sowohl vergangenheitsbezogene Informationen und Entwicklungen, als auch zukunftsorientierte Auswirkungen zu berücksichtigen, die anhand von erwarteten Entwicklungen, Prognosen oder Wahrscheinlichkeiten bewertet werden.

Stakeholder-Relevanz

Gemäß CSRD soll die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit alle wesentlichen Informationen enthalten, die für Stakeholder des Unternehmens bedeutend sind und Einfluss auf deren Entscheidungen haben.  Stakeholder können somit zum einen alle Personen oder Gruppen sein, welche durch die Unternehmensaktivitäten betroffen sind oder potenziell beeinflusst werden können.

Zum anderen sind Stakeholder aber auch alle Interessenten der Nachhaltigkeitsberichterstattung, deren eigenen Verhaltensentscheidungen und Aktivitäten von dieser abhängen, wie z.B. Investoren, Geschäftspartner, Kunden, Verbände, etc. Insofern ist es im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erforderlich, die wesentlichen Themen nicht nur aus dem eigenen unternehmensinternen Blickwickel zu identifizieren, sondern auch die aus Perspektive aller externen Stakeholder.

Beweislastumkehr

Anders als in den bisherigen gesetzlichen Vorgaben, sind im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse der CSRD nicht die wesentlichen Themen zusammenzutragen bzw. zu identifizieren und herauszukristallisieren, sondern es wird vom Gesetzesgeber davon ausgegangen, dass alle der CSRD zugrundeliegende und in den ESRS-Standards definierten Nachhaltigkeitsaspekte per se wesentlich sind.

Jedes Unternehmen muss dann im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nachvollziehbar begründen, warum einzelne Nachhaltigkeitsaspekte möglichweise nicht relevant, und somit im Nachhaltigkeitsreporting nicht enthalten sind.

Dokumentation der Wesentlichkeitsanalyse

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts sind vom berichtenden Unternehmen alle Teile der Wesentlichkeitsanalyse nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei sind nicht nur die Ergebnisse des Analyseprozesses zu beschreiben, welche Nachhaltigkeitsthemen als unwesentlich, und welche ggf. unternehmensspezifisch als zusätzlich relevant eingestuft werden.  Es ist auch nachvollziehbar zu dokumentieren, nach welcher Methodik vorgegangen wurde, und wie und warum das Unternehmen die unwesentlichen Themen vom Gesamt-Set aller Nachhaltigkeitsthemen herausgenommen hat.

3 Schritte zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse?

1. Umfeldanalyse

Vor der Durchführung der eigentliche Wesentlichkeitsanalyse sollte für alle Beteiligten im Hinblick auf Nachhaltigkeit der Geschäftsaktivitäten Klarheit über die Unternehmensumfeld und die grundlegenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Folgende Aspekte sollten im Rahmen der Umfeldanalyse dabei diskutiert und als Input für den späteren Nachhaltigkeitsbericht sauber dokumentiert werden: 

  • Unternehmensumfeld, Branchenspezifika, Wettbewerbsumfeld
  • Relevante gesellschaftliche und technologische Trends und Entwicklungen
  • Regulatorische und gesetzliche Vorgaben
  • Aktuelle Risiken und Chancen

2. Stakeholderanalyse

Als zweiter wichtiger Schritt muss die sogenannte Stakeholder-Analyse durchgeführt, bei der alle relevanten, unternehmensinternen als auch -externen betroffenen oder interessierte Personen oder Gruppen identifiziert werden müssen. Beispiele für Stakeholder sind:

  • Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Management, Betriebsrat, Gremien
  • Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Shareholder, Medien, Behörden, Verbände, etc.

3. Wesentlichkeitsanalyse

Mit den identifizierten Stakeholdern, oder – falls diese nicht direkt einbezogen werden können – mit dem Blickwinkel dieser Stakeholder auf die Nachhaltigkeitsthemen des Unternehmens wird nachfolgend die eigentliche Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Hierbei sind insbesondere folgende Schritte durchzuführen:

  • Bewertung und Einstufung der Wesentlichkeit aller Nachhaltigkeitsthemen der ESRS-Standards
  • Kennzeichnung der für das Unternehmen als nicht wesentlich identifizierten Themen unter Berücksichtigung der doppelten Wesentlichkeit (inside out / outside in)
  • Aufnahme und Dokumentation der Begründung zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit

Nachhaltigkeitsreporting

Die bis dahin erarbeiteten Ergebnisse der Umfeldanalyse, der Stakeholderanalyse sowie der eigentlichen Wesentlichkeitsanalyse legen die Basis für die weitere Erstellung des Nachhaltigkeitsreportings. Die wesentlichen Eckpunkte und Arbeitspakete sind dabei:   

  • Festlegung der Leitlinien, Managementsysteme, Verantwortlichkeiten
  • Beschreibung des aktuellen Ist-Zustands und Aktivitäten für die als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen
  • Festlegung der Zielsetzung und konkrete Maßnahmenplanung
  • Definition von Nachhaltigkeits-KPIs, Kennziffern und Indikatoren für die kontinuierliche Erhebung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und Maßnahmen
  • Implementierung der erforderlichen Erhebungs- und Berichts-Prozesse für regelmäßige Updates des Nachhaltigkeitsberichts
  • Erstmalige Erstellung des Nachhaltigkeitsbericht bzw. jährliche Aktualisierung

Unabhängig davon, ob das eigene Unternehmen in den kommenden Jahren der Berichtspflicht unterliegt, wird früher oder später jedes Unternehmen einen Bericht zur Nachhaltigkeit erstellen müssen, der den Ansprüchen der eigenen Anspruchsgruppen (Kunden, Lieferanten, Investoren, Öffentlichkeit, etc.) entsprechen sollte. Die Wesentlichkeitsanalyse mit der ihr vorgelagerten Stakeholder-Analyse legt den Grundstein für die Erstellung des Nachhaltigkeitsreportings.

Unsere iAP-Berater verfügen über eine langjährige Erfahrung in diesem Umfeld. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen zum Thema Nachhaltigkeit – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum Nachhaltigkeitsreporting – gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf!

Foto: istockphoto/Petmal